Sonderkonditionen exklusiv für Mitglieder des DMB e.V. "Deutscher Mittelstands-Bund e.V."
Wichtige Informationen für Sie:
Sie sind Mitglied des DMB e.V „Deutscher Mittelstands-Bund e.V“? Dann profitieren Sie jetzt von tollen Konditionen! (Audi Sport Modelle (R-/RS-Modelle) und e-tron GT 60/RS e-tron GT und Q4 e-tron inkl. SB).
Senden Sie uns Ihren Mitgliedsausweis und erhalten Sie Ihre exklusiven Sonderkonditionen.
Bedingungen:
- Verkauf eines Audi Neufahrzeuges (Ausschluss: Audi Sport Modelle (R-/RS-Modelle) und e-tron GT 60/RS e-tron GT und Q4 e-tron inkl. SB)
- Erstzulassung auf das Verbandsmitglied persönlich oder auf den Betrieb oder das Unternehmen
- Mindesthaltedauer von zusammenhängend 6 Monaten
- Bestellung von maximal 2 Fahrzeugen pro Mitglied im Kalenderjahr. Maßgeblich ist das Auftragseingangsdatum
- Vorlage eines bei Fahrzeugbestellung aktuell gültigen Mitgliederbestätigung/Mitgliedsausweis vom DMB e.V.
- Vorlage eines, bei Fahrzeugbestellung gültigem, vom DMB e.V. ausgestellten, Berechtigungsscheines bis spätestens 4 Wochen nach Fahrzeugbestellung
Abwicklung:
- Sonderkonditionen gelten ausschließlich für Mitglieder des DMB e.V.
- Fordern Sie einen Abrufschein an, damit wir Ihnen die Sonderkonditionen revisionssicher und vertragskonform gewähren können
- Abrufschein anfordern (hier klicken)
- Danach prüft der DMB e.V. final die Bezugsberechtigung
- Die Rechnung für die Servicegebühr in Höhe von € 250,- übernimmt das Mitglied des DMB e.V.
- Nach dem Zahlungsavis, wird der Abrufschein an Ihren Verkaufsberater per E-Mail geschickt. Das Original wird per Post übermittelt
Unsere Fahrzeugangebote
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt.
Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.