Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2026 erneut eine staatliche Unterstützung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge vorgesehen. Nach derzeitiger Planung ist die neue Förderung stärker sozial fokussiert und soll insbesondere Haushalten den Fahrzeugwechsel erleichtern, für die ein Elektroauto bislang aus wirtschaftlichen Gründen schwer realisierbar war.
Schon gewusst? Am 19.01.2026 wurde die Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bekanntgegeben.
E-Auto Förderung 2026 auf einen Blick
Einkommensgrenze: Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
Kinderbonus bei der Einkommensgrenze: Pro Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 €.
Basisförderung: 3.000 € pro E-Auto.
Kinderzuschlag: + 500 € pro Kind, maximal 1.000 € insgesamt.
Maximale Fördersumme: 6.000 €
Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung
Die Prüfung der Förderfähigkeit sowie die vollständige Abwicklung der Antragstellung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. In den aufgeführten Leasingbeispielen ist eine Sonderzahlung von 6.000.- € berücksichtigt. Diese ist vom Kunden beim Fahrzeugkauf zu erbringen.Unsere Fahrzeugangebote
1 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für gewerbliche Einzelabnehmer. Bonität vorausgesetzt. Alle Werte zzgl. Mehrwertsteuer.
2 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Angaben netto, jeweils zzgl. MwSt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
3 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Leasing, ein Service der Allane SE, Dr. Carl-von-Linde-Str. 2, 82049 Pullach, für Privatkunden. Bonität vorausgesetzt.
4 Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Vorausgesetzt für Leasing ohne Anzahlung ist eine ausreichende Bonität des Leasingnehmers.
5 Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Bonität vorausgesetzt.
6 Ein Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. Bonität vorausgesetzt.
7 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
8 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Leasing, ein Service der Allane SE, Dr. Carl-von-Linde-Str. 2, 82049 Pullach, für Gewerbliche Einzelabnehmer. Bonität vorausgesetzt.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen
CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt.
Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
















