Audi für Selbstständige - Audi Business
Mit dem Audi Business Programm profitieren Sie als Selbstständiger von exklusiven Leasingangeboten und maßgeschneiderten Servicedienstleistungen rund um Ihr Geschäftsleasing, die individuell auf Ihre Mobilitätsbedürfnisse abgestimmt sind.
Zu welcher Gruppe gehören Sie?
Informieren Sie sich hier, ob Sie von den Audi Business Konditionen profitieren und erfahren Sie, welche Unterlagen wir von Ihnen zum Nachweis Ihrer Tätigkeit benötigen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie hier:
Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB
Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:
• Gewerbeanmeldung
• Wirtschaftsauskunft
• Bestätigung der Steuerberatung
• Handelsregisterauszug
Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten, die Bescheinigung muss außerdem von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Firma erfolgen, bzw. alternativ bei Personengesellschaften auf den Inhaber oder bei Kapitalgesellschaften auf den Geschäftsführer (GmbH/UG) bzw. Vorstand (AG).
Selbstständige Freiberufler
Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:
• Kammerbestätigung / Mitgliedsausweis der Kammer / Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
• Wirtschaftsauskunft
• Bestätigung des Steuerberaters
• Umsatzsteuernachweis
Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten, die Bescheinigung muss außerdem von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf den selbstständigen Freiberufler erfolgen.
Selbstständige Land- und Forstwirte
Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:
• Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
• Wirtschaftsauskunft
• Bestätigung des Steuerberaters
• Umsatzsteuernachweis
Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten, die Bescheinigung muss außerdem von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf den selbstständigen Land-/Forstwirt erfolgen.
Eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe)
Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:
• Auszug Genossenschafts-Register / Vereinsregister / Stiftungsverzeichnis
• Wirtschaftsauskunft
• Bestätigung des Steuerberaters
Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten, die Bescheinigung muss außerdem von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Genossenschaft, den Verein, den Verband bzw. die Stiftung erfolgen.
Mitglieder von berufsständischen Verbänden mit selbstständiger Tätigkeit
Sie sind selbstständiger Unternehmer und Mitglied eines berufsständischen Vereines? Dann haben Sie Anspruch auf unsere Sonderkonditionen mit einem Mitgliedsausweis und einem Berechtigungsschreiben folgender Verbände:
- DMB - Deutscher Mittelstands-Bund e.V.
- DBV - Deutscher Bauernverband e.V.
- BingK - Bundesingenieurkammer e.V.
- MR - Bundesverband der Maschinenringe e.V.
Vorlage eines, bei Fahrzeugbestellung gültigen, vom jeweiligen Verband ausgestellten, Berechtigungsscheins bis spätestens 4 Wochen nach Fahrzeugbestellung.
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf das Verbandsmitglied persönlich oder auf den Betrieb oder das Unternehmen erfolgen.
Berufsträger – Selbstständige oder Angestellte Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Ärzte oder Architekten
Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:
- Kammerbestätigung / Mitgliedsausweis der Kammer / Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Wirtschaftsauskunft
- Bestätigung des Steuerberaters
- Umsatzsteuernachweis
Bei Auftragseingang muss die Person der berechtigten Zielgruppe angehören und unter der genannten Tätigkeit aktiv sein. Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten, die Bescheinigung muss außerdem von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf den Berufsträger, bzw. auf die Person im Kammerausweis. Abweichend davon kann der Fahrzeugkauf / die Zulassung auch auf die Firma der berechtigten Person erfolgen: auf den Inhaber von Personengesellschaften, bzw. auf den Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften (GmbH/UG) bzw. Vorstand (AG).
Anspruch ist unabhängig von einer eventuellen Verbandsmitgliedschaft Ihrer Kanzlei. Angestellte des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu den berechtigten Berufsgruppen.